Die folgenden Informationen wurden von der UGG zur Verfügung getellt. Die Ortsgemeinde Selchenbach übernimmt zu den Inhalten kein Gewähr. 

 

Fragen und Antworten 

  

Bei der Informationsveranstaltung zum Glasfaserausbau durch Unsere Grüne Glasfaser erreichte uns eine Vielzahl an Fragen. Nicht alle Fragen konnten wir an diesem Abend beantworten. Damit Sie alles Wissenswerte rund um den Glasfaserausbau erfahren können, haben wir Ihnen nachfolgend eine Übersicht der für Sie wichtigsten und relevantesten Fragen zum Ausbau zusammengestellt.

 

Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, haben Sie folgende Kontaktmöglichkeit:   

 

Bei Fragen rund um das Thema Glasfaser können Sie sich jederzeit an UGG wenden:   

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Hotline: 0800 410 1 410

 

Alternativ bieten wir Ihnen eine persönliche Beratung durch unser Expertenteam, das in den kommenden Wochen in Ihrem Ort unterwegs sein wird. Informationen für die Vereinbarung eines individuellen Beratungstermins werden bekanntgegeben.

 

Bei Fragen zum Thema Tarifoptionen wenden Sie sich bitte an die verfügbaren Internetanbieter:

O2 Telefonica

Web: glasfaser.o2online.de

Tel: 0800 900 10 80

 

1)   Welche Vertragsoptionen stehen zur Verfügung?

Sie können einen Vertrag mit einem der oben aufgeführten Internetdienstanbieter abschließen und erhalten den Glasfaseranschluss kostenlos bei Abschluss des Vertrages während der Angebotsphase. Die Angebotsphase läuft bis zum 30.09.2022. Unsere Berater werden in Kürze in Ihrer Gemeinde unterwegs sein und Sie zum Thema Glasfaser beraten. Auf Wunsch können Sie auch gleich einen Vertrag abschließen.  

Sie können einen Vertrag auch ohne einen Internetdienstanbieter abschließen. Dann fallen entsprechende Kosten an, welche aus dem Vertragsdokument Hausanschlussvertrag (HCC) ersichtlich sind. Die Vertragsdokumente finden Sie unter: Alles über Glasfaser - Unsere Grüne Glasfaser (unseregrueneglasfaser.de) und dann bei Vertragsunterlagen.  

 


2)    Kann ich auch einen Vertrag bei Telekom, 1&1 oder Vodafone abschließen?

 Derzeit arbeiten wir mit dem national verfügbaren Anbieter O2 sowie mit den regional vertretenen Anbietern Eifel DSL und Stiegeler zusammen. Als Open Access Anbieter ist es das Ziel von UGG, in Zukunft möglichst viele Anbieter über das Netz verfügbar zu haben. Wir sind im Gespräch mit weiteren Anbietern, die zukünftig auch Produkte über unser Netz anbieten wollen.  


3)   Ich wohne zur Miete. Kann ich trotzdem einen Glasfaseranschluss bestellen?

Ja, aber Sie brauchen die Erlaubnis Ihres Vermieters. Bitte sprechen Sie mit Ihrem

Vermieter, mit der Bitte, die Grundstückseigentümererklärung (GEE) zu unterschreiben oder uns zu kontaktieren, damit wir einen Glasfaseranschluss installieren können.


4)   Kann ich beides haben, DSL und Glasfaser?

Ja, da dies voneinander unabhängige Leitungen sind, die sich nicht beeinträchtigen. Die Glasfaserleitung wird als eigenständige Leitung verlegt.


5)   Welche Technik muss in meinem Haus verfügbar sein?

In einem Umkreis von maximal 1,2 m um den ONT muss ein 230-V-Stromanschluss vorhanden sein. Wenn in Ihrer Wohnung bereits eine Netzwerkverkabelung vorhanden ist, sollte diese mindestens den Anforderungen einer CAT-5e-Verkabelung (CAT (e) / CAT 6 / CAT 7-Kabel) entsprechen.


6)   Wer verlegt die Rohre im Haus?

Die Hauseinführung, d. h. die Verlegung des Leerrohres zum Hausübergabepunkt (HÜP), wird von uns oder von uns beauftragten Handwerkern fachgerecht durchgeführt. Wenn Sie den ONT im Erdgeschoss Ihres Hauses haben möchten, müssen Sie die Kabeltrasse "barrierefrei" vorbereiten, so dass nur das Glasfaserkabel ohne Zugbelastung durch die von Ihnen vorbereiteten Leerrohre/Kabelkanäle gezogen werden muss.


7)   Können alle Anwohner in meiner Gemeinde einen Glasfaseranschluss bestellen?

Wir möchten möglichst vielen Bürgern in der Region die Möglichkeit bieten, sich an das Glasfasernetz anzuschließen. UGG plant grundsätzlich einen flächendeckenden Ausbau der Gemeinde. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde. Wenn Grundstücke sehr weit vom Zentrum der Gemeinde entfernt sind, müssen für diese Fälle individuelle Bewertungen vorgenommen werden.


8)   Wie kann ich herausfinden, wann an meiner Adresse Glasfaser verfügbar ist?

Sobald die Feinplanung abgeschlossen ist, stellen wir der Gemeinde einen Bauzeitenplan zur Verfügung. Dieser ist dann auf der Homepage Ihrer Gemeinde einsehbar.


9)   Wann findet die Hausbegehung statt und wie kann ich einen Termin vereinbaren? 

Die Hausbegehung findet nach dem Vertragsabschluss bzw. vor Beginn der Bauarbeiten statt. Sie werden rechtzeitig von unserem beauftragten Expertenteam kontaktiert, um einen Termin zu vereinbaren. Im Rahmen der Hausbegehung werden alle Details für die Umsetzung besprochen und dokumentiert.


10)  Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Hausanschlusskosten sind aktuell in den Angeboten der Service Provider bereits kostenfrei enthalten. Ohne ISP-Vertrag haben Sie die Möglichkeit, sich unter Kostenbeteiligung einen Glasfaseranschluss legen zu lassen. Alle Kostendetails finden Sie unter Alles über Glasfaser - Unsere Grüne Glasfaser (unseregrueneglasfaser.de) und dann bei Vertragsoptionen.


11)  Brauche ich einen neuen Router?

Bitte klären Sie dies mit Ihrem Internetdienstanbieter ab.


12)  Was für IP-Adressen werden vergeben? IPv4 oder IPv6?

Technologisch können Sie sowohl IPv4- als auch IPv6-Adressen nutzen. Welche Ihnen bereitgestellt werden, obliegt den Internet Service Providern.


13)  Wer übernimmt die Kündigung meines Altanbieters?

Die Kündigung erfolgt über die Rufnummernübernahme. In erster Linie wird also Ihr Telefonvertrag gekündigt. Wenn Internet und Telefon in einem Tarif gebündelt sind und der Vertrag auf einen Namen läuft, wird beides gekündigt. Dies übernimmt Ihr neuer Internetanbieter für Sie.


14)  Hat der optische Netzabschluss einen Netzwerkanschluss (RJ-Buchse) ?

Wir übergeben Ihnen unseren Glasfasernetzanschluss über unseren ONT mittels Ethernets (RJ45).


15)  Kann über Glasfaser nur Internet oder auch Telefon genutzt werden?

Über einen Glasfaser-Internetanschluss lassen sich alle Telekommunikationsdienste (Internet, IP-Telefonie; TV) nutzen. Dies hängt vom Angebot des Internetdienstanbieters ab.


16)  Wenn ein freies Leerrohr vom Gehweg bis in das Haus vorhanden ist, wird dieses dann genutzt?

Inwiefern ein vorhandenes Leerrohr genutzt werden kann, können wir im Rahmen der Hausbegehung gemeinsam mit Ihnen überprüfen. Soweit es möglich und gewünscht ist, nutzen wir vorhandene Leerrohre.


17)  Wir haben ein Zweifamilienhaus. Eine Wohnung bewohnen wir selbst, die andere ist vermietet. Sollte ich einen Glasfaseranschluss beauftragen, müsste dann auch mein Mieter Glasfaser beauftragen?

Nein, wir bereiten in diesem Fall lediglich das Netz für die Anzahl der Wohneinheiten bis zu unserem Hauptübergabepunkt vor. Die einzelnen Wohnungen können dann im Nachgang mit einem ONT versorgt werden. Für die Verkabelung vom HÜP bis in die Wohnungen ist der Haus-/Wohnungseigentümer verantwortlich.


18)    Wie ist es bei Eigentumswohnungen? Wird der Anschluss in jede Wohnung gelegt?

Der Hausübergabepunkt wird entsprechend der Anzahl vorhandener Wohneinheiten vorbereitet. Für die Verkabelungen vom HÜP bis in die Wohnungen sind die Eigentümer selbst verantwortlich.


19)    Wenn der Anschluss im Keller ist und mein Router aber im 2. OG steht, wie kommt das Kabel dann dorthin?

Für Verkabelungen im Haus ist der Eigentümer verantwortlich. Die Verlegung von Leitungen kann separat über einen Elektro-Partner beauftragt werden.


20)    Wie kommt die Glasfaser von der Kellerdecke über das Erdgeschoss bis ins Obergeschoss?

Entweder mittels eines Bohrlochs, über einen vorhandenen Schacht (eventuell alter stillgelegter Kaminschacht) oder über die Außenfassade.


21)    Was kostet mich der Anschluss, wenn ich bei meinem jetzigen Anbieter bleiben will?

Sie können entweder unseren Glasfasernetzanschluss ohne einen Tarifvertrag umsetzen lassen. Die Kosten hierfür sind in dem Dokument Hausanschlussvertrag (HCC) ersichtlich. Alternativ können Sie parallel zu Ihrem bestehenden Vertrag einen zweiten Tarifvertrag bei einem unserer Internetdienstanbieter beauftragen. Die Kosten hierfür sind den Angeboten der verfügbaren Internetdienstanbieter zu entnehmen.


22)    Ich habe bei meinem jetzigen Anbieter eine lange vertraglich vereinbarte Restlaufzeit. Kann ich jetzt schon einen Vertrag für Zeitpunkt X abschließen?

Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Berater der Internetdienstanbieter beraten zu lassen und zu prüfen, ab welchem Zeitpunkt ein Wechsel möglich ist. Alternativ können Sie einen kostenpflichtigen Hausanschluss beauftragen. Sofern in den ersten 24 Monaten danach ein berechtigter Laufzeitvertrag mit einem Internetdienstanbieter abgeschlossen wird, werden die Hausanschlusskosten in Höhe von 815,15 EUR zurückerstattet.


23)    Wer wird die Tiefbauarbeiten und Montagen durchführen - UGG selbst oder Subunternehmen?

Wir beschäftigen zertifizierte Tiefbaupartner, die fachgerecht in unserem Auftrag die Arbeiten vor Ort durchführen werden. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme und eine Endabnahme, damit alles wieder so hergestellt wird, wie es ursprünglich war.


24)    Wird es Telefonie-Komfortfunktionen geben (Konferenz etc.) und wie viele Rufnummern sind möglich?

Ja, Sie können Dienstleistungen rund um den Anschluss bei den verfügbaren Internetdienstanbietern hinzubuchen. Welche Komfortfunktionen Ihnen zur Verfügung stehen, erfahren Sie bei dem jeweiligen Internetdienstanbieter.



25)    Wenn ich im Laufe des Jahres ohnehin den Vorgarten umbaue, kann ich dann ein Leerrohr verlegen, um ein Kopfloch zu vermeiden?

Das Kopfloch dient nicht nur der Zuführung des Leerrohres durch den Vorgarten bis zur Hauswand, sondern ebenso für die erleichterte Bohrung eines unterirdischen Einführungslochs in der Hauswand. Die Aushebung eines Kopflochs ist daher ein notwendiger Schritt bei der Zuführung Ihrer Glasfaserleitung ins Haus. Mit der Verlegung eines passenden Leerrohres im Vorfeld lässt sich allerdings die spätere erneute Aushebung des Vorgartens vermeiden.


26)    Ist der Hausanschluss trotzdem kostenfrei, wenn ich einen Vertrag bei einem alternativen Telekommunikationsanbieter abschließe?

Um einen kostenfreien Hausanschluss zu erhalten, müssen Sie einen Internetvertrag über einen Internetdienstanbieter abschließen, der bereits einen Kooperationsvertrag mit uns abgeschlossen hat. Welche Anbieter dazu gehören, entnehmen Sie den Informationsmaterialien.


27)  Wir können zurzeit 2 Telefongespräche gleichzeitig führen. Geht das über die Glasfaser auch? Entstehen hierfür extra Kosten?

Dies ist über unsere Glasfaserleitung ohne Probleme möglich. Sie müssen lediglich die benötigte Tarifoption beim Internetdienstanbieter beauftragen.


28)  Werde ich darüber informiert, wo ich die Anträge einreichen kann und bis wann?

Sie können Ihren Auftrag über die angebotenen Kanäle ab sofort einreichen. Sie werden rechtzeitig kontaktiert und über alle Möglichkeiten, Ihren Vertrag einzureichen, informiert.

 

29)  Bedeutet ein Vertrag mit einem bestimmten Anbieter (und somit der kostenlose Anschluss), dass ich nie wieder meinen Anbieter wechseln kann/ darf?

Derzeit arbeiten wir mit 3 Internetdienstanbietern zusammen, die ihre Services über unser Netz anbieten. Das Ziel von UGG ist es, in Zukunft weitere Kooperationen abzuschließen. Die berechtigten Laufzeitverträge haben aktuell immer eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Details dazu erhalten Sie bei dem jeweiligen Anbieter.


30)  Gibt es eine Online-Verfügbarkeitsabfrage?

Derzeit arbeiten wir daran. Über die Internetdienstanbieter besteht die Möglichkeit einer Ausbau-Verfügbarkeitsabfrage.


31)  Führen Sie auch die Inhouse-Verkabelung durch?

Für die Inhouse-Verkabelung ist der Eigentümer zuständig. Eventuell kann ihr zukünftiger Internetdienstanbieter Sie durch einen eigenen Service unterstützen. Alternativ bieten vereinzelt auch Elektropartner den Service der Inhouse-Verkabelung an. Zurzeit bieten wir diesen Service nicht an.


32)  Ich habe keinen Keller. Wo wird die Glasfaser in diesem Fall eingeführt?

Die Glasfaserleitung kann auch oberirdisch zugeführt werden. Dies wird im Rahmen der Hausbegehung mit Ihnen besprochen und dokumentiert.



33)  Ist es möglich, vor Vertragsabschluss eine gesonderte Vor-Ort-Beratung, z.B. zwecks Beratung zur Inhouse-Verkabelung, usw. durchzuführen?

Zurzeit bieten einige unserer Internetdienstanbieter diesen Service an und prüfen beispielsweise mögliche Verlegungsweisen für die Inhouse-Verkabelung gemeinsam mit Ihnen vor Ort. Sprechen Sie Ihren bevorzugten Anbieter nach einer gesonderten Vor-Ort-Beratung bei der Terminvereinbarung einfach an. Alternativ können Sie sich auch bei Ihrem Elektrodienstleister vor Ort informieren. Wichtig: Diese Serviceleistung ersetzt nicht die Hausbegehung, die durch das von UGG beauftragte Bauunternehmen durchgeführt wird.